Banken Ratgeber

Autofinanzierung – Wer kann bürgen?

Für eine Bürgschaft sollte eine nahe stehende Person ausgewählt werden. Dies können beispielsweise der Partner, die Eltern, enge Freunde etc. sein. Ein Vertrauensverhältnis zum Bürgen ist von Vorteil, da dieser das Risiko eingeht, bei Zahlungsschwierigkeiten des eigentlichen Kreditnehmers das Darlehen abzahlen zu müssen.

Wozu dient eine Bürgschaft?

Wenn der Autokäufer die Kaufsumme finanzieren muss, dann verlangt die Bank grundsätzlich Sicherheiten. Hierfür prüft sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Dies dient dem Ziel, zu prüfen, ob er aufgrund der dargelegten Einkommensverhältnisse die Raten für die Autofinanzierung dauerhaft aufbringen kann. Zwar erhält die Bank das Fahrzeug als Sicherheit übereignet, doch sie ist aufgrund des erhöhten Aufwands nicht daran interessiert, es bei Zahlungsausfällen erst verwerten zu müssen, um an das ihr zustehende Geld zu kommen. Ist beispielsweise das Einkommen nicht hoch genug, kommt eine Bürgschaft infrage.

Autofinanzierung erfordert Sicherheiten

Eine Bürgschaft kann bei ungünstigen Voraussetzungen die Möglichkeit für eine Kreditbewilligung darstellen. Der Bürge verpflichtet sich, die Raten zu zahlen, wenn es der Käufer nicht kann. Daher wird auch der Bürge auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft, um sicherzustellen, dass er im Fall einer Inanspruchnahme die Forderung der Bank auch tatsächlich begleichen kann. Dies bedeutet, dass dessen Einkommen und die Schufa-Akte geprüft werden. Wenn der Bürge in Anspruch genommen wird, hat die Bank das Darlehen in der Regel aufgrund des Zahlungsverzugs fristlos gekündigt. Im Normalfall besteht die Bank darauf, dass die Bürgschaft für eine Finanzierung selbstschuldnerisch erklärt wird. In diesem Fall ist die Bank berechtigt, den Kreditnehmer sofort nach der Kündigung des Darlehens auf die Zahlung zu beanspruchen. Der gesamte restliche Kreditbetrag wird fällig.

Bürgschaft sollte gut überlegt werden

Der Bürge sollte darauf achten, dass das Fahrzeug angemessen versichert ist. Es ist empfehlenswert, vom Kreditnehmer ebenso den Abschluss einer Vollkaskoversicherung zu fordern. Dadurch wird gewährleistet, dass das Fahrzeug auch bei selbst verschuldeten Unfällen als Sicherheit erhalten bleibt. Aus diesem Grund will eine Bürgschaft gut überlegt sein, denn dies ist mehr als nur ein Freundschaftsdienst. Daher sollte grundsätzlich sorgfältig geprüft werden, welchen Sinn eine Bürgschaft tatsächlich macht und nur dann genutzt werden, wenn keine Alternative bleibt und sicher ist, dass die Raten gezahlt werden können.