Angestellte und Selbstständige haben bei einer Autofinanzierung die Möglichkeit, getätigte Aufwendungen abzuschreiben und in der Steuererklärung geltend zu machen. Den primären Fokus sollten Sie auf die Unterschiede zwischen dem Leasing und einer Finanzierung, also der Kaufabsicht über einen Kredit legen. Wenn Sie für Ihr Geschäft als Selbstständiger ein Fahrzeug leasen, können Sie zwar laufende Raten unter Betriebsausgaben buchen, verwehren sich aber den Investitionsabzugsbetrag, der bei einer Autofinanzierung für eine steuerliche Ersparnis sorgt. Ein finanziertes Fahrzeug ist Ihr Besitz, wodurch es im Gegensatz zum geleasten Auto in Ihrer Bilanz auftaucht.
Steuerliche Vergünstigungen durch Kfz Finanzierung nutzen
Als Angestellter wird Ihre Verrechnung eines finanzierten Fahrzeugs als private Investition vorgenommen, wodurch Sie in der Beweislast stehen. Wenn Sie einen finanziellen Vorteil durch den Autokauf erzielen möchten, müssen Sie einen Nachweis zur Notwendigkeit der Anschaffung im Bezug auf die Erzielung von Einkommen erbringen. Beachten Sie, dass der Weg zur Arbeit nicht als Grundlage einer steuerlichen Vergünstigung dient, da dieser zu den Privataufwendungen zählt. Angestellte können die Autofinanzierung nicht in vollem Umfang, sondern nur im Bezug auf die Kreditzinsen geltend machen, was sich zwar lohnt, aber ein gewisses Maß an Eigeninitiative auf die Agenda setzt. So kann das Finanzamt anordnen, dass zur Kenntlichmachung von privaten und geschäftlichen Fahrten ein Fahrtenbuch geführt und als Nachweis vorgelegt wird.
Als Selbstständiger hingegen haben Sie die Möglichkeit, das Kfz direkt über Ihre Firma zu finanzieren und es dem Betriebsvermögen zuzufügen. Dies hat zur Folge, dass Sie nicht nur die Kreditzinsen, sondern die gesamten monatlichen Raten steuerlich verrechnen können. Allerdings gilt es gerade für Selbstständige abzuwägen, ob die Autofinanzierung dem Leasing vorzuziehen ist und eine wirkliche steuerliche Ersparnis im Kontext zum Leasingfahrzeug erbringt.
Wann sich die Autofinanzierung lohnt
Alle betrieblich bedingten Kosten, worunter auch die gewerbliche Anschaffung eines Autos über die Finanzierung fällt, können steuerlich erfasst werden. Sie müssen den Beweis antreten, dass Sie das Kfz für die Ausübung Ihrer Tätigkeit benötigen und es nicht privat, sondern geschäftlich nutzen. Dies ist zum Beispiel der Fall, arbeiten Sie im Außendienst oder nutzen als Bauunternehmer ein Auto für Fahrten zu Kunden, auf Baustellen und als Transportmittel für Ihr Werkzeug. Bei Außendienstmitarbeitern ist die Sachlage eindeutig, in allen anderen Gewerken wird das Finanzamt ein Fahrtenbuch anordnen und so Einblick in die tatsächliche Nutzung erhalten. Eine Autofinanzierung ist auch dann rentabel, weil steuerlich absetzbar, wenn sich Ihre Tätigkeit zwischen der Firma und Kundenterminen außer Haus ansiedelt. Bei einer teils privaten und teils gewerblichen Fahrzeugnutzung haben Sie neben dem Fahrtenbuch auch die Möglichkeit, Ihre Privatentnahme zu 100 Prozent als Gewinn zu versteuern, da Sie im Gegenzug die geschäftliche Nutzung zu 100 Prozent steuerlich abrechnen können.
Primär empfiehlt sich in steuerrechtlicher Betrachtung eine Finanzierung nur, wenn Sie ohne zusätzliche Aufwendungen eine klare Sachlage für den Einsatz des auf Kredit gekauften Autos schaffen und die Verrechnung beim Finanzamt ohne Probleme beantragen können.
Verschiedene Varianten in der Abschreibung
Die Buchung der Autofinanzierung als Betriebsausgabe ist nicht in einer Summe, sondern verteilt auf 6 Jahre möglich. Dies begründet sich zum einen in den hohen Anschaffungskosten, wie in der Nutzungsdauer, die beim PKW auf 6 Jahre kalkuliert wird. In der Abschreibung gibt es zwei Varianten. Es gibt die lineare AfA, bei der die Anschaffungskosten des Fahrzeugs durch 6 dividiert und so der jährliche steuerlich zu verrechnende Betrag ermittelt wird. Dies empfiehlt sich, wenn der Unternehmer mit einem gleichbleibenden Gewinn der Firma rechnet und die Kalkulation überschaubar halten möchte. Aber auch die degressive Abschreibung hat einige Vorteile und bietet sich vor allem dann an, wenn im Anschaffungsjahr des Fahrzeugs ein höherer Gewinn erwartet wird und Sie daher eine größere Summe zur Anrechnung bringen wollen. Die degressive Abschreibung ermöglicht Ihnen im ersten Jahr die Anrechnung von 30 Prozent der Kaufsumme, sowie in jedem weiteren Jahr ebenfalls 30 Prozent der noch verbliebenen Kosten Ihrer Autofinanzierung. Wenn Sie sich im Falle einer gewählten degressiven Abschreibung für das lineare Modell entscheiden möchten, ist der Wechsel problemlos möglich.
Abschreibungswert im Verhältnis zum Umsatz
Bei erwartet höherem Gewinn kann sich die Abschreibung Ihrer Autofinanzierung richtig lohnen und zum Beispiel ausschließen, dass Sie eine hohe steuerliche Nachzahlung leisten müssen. Bricht Ihr Umsatz ein und das Finanzamt muss eine Erstattung an Sie vornehmen, wirft dies allerdings Fragen auf und kann zu einer außerordentlichen Steuerprüfung im Bezug auf Ihre Buchführung und die Autofinanzierung führen. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Sie bei einer Autofinanzierung in selbstständiger Tätigkeit sowohl die monatlichen Raten, wie auch die Verzinsung steuerlich geltend machen können. Die Abschreibung mindert das steuerliche Ergebnis, was den Vergleich zwischen einer Autofinanzierung oder dem Leasing aber nicht unnötig macht. Gerade selbstständige Unternehmer sparen meist Kosten, wenn sie sich gegen die Finanzierung und für das Leasing entscheiden. Anders verhält es sich bei Angestellten oder Privatpersonen, die das Fahrzeug zum Teil beruflich oder vollständig privat nutzen. Hier würde das Leasing keinerlei Vorteile, weder in finanzieller, noch in steuerlicher Hinsicht bringen. Ob und in welchem Umfang die Autofinanzierung in der Steuererklärung Verwendung findet, lässt sich der AfA Tabelle entnehmen. Ein Blick in die einzelnen Möglichkeiten, sowie die zwei verschiedenen Abschreibungsmodelle lohnt sich und bewahrt Sie vor einer Fehlentscheidung oder falsche Hoffnungen im Bezug auf die steuerliche Verrechnung Ihres finanzierten Autos.
Ihre Autofinanzierung kann, muss aber nicht primär zu einer steuerlichen Vergünstigung führen. Als Angestellter im Außendienst, sowie als Selbstständiger mit der berufsbedingten Notwendigkeit einer Kfz Anschaffung sorgen Sie für eine klare Sachlage und können von einem Steuervorteil durch die Finanzierung profitieren. Wenn Sie das Auto privat und beruflich nutzen möchten, empfiehlt sich der Fokus auf einen Autokredit nicht und kommt mit einigen Hürden und Mehraufwand daher. Der Antritt Ihrer Beweispflicht gegenüber dem Finanzamt ist mit dem Führen eines Fahrtenbuches verbunden, was Zeit kostet und bei Vergessen zur vollständigen Verweigerung einer Kostenerstattung durch das Finanzamt führt. Als Grundlage der Entscheidung sollten Sie nicht die steuerliche Verrechnung, sondern den wirtschaftlichen Nutzen in einer Gegenüberstellung der Autofinanzierung und dem Leasing betrachten. Oftmals bringt Ihnen der Vergleich Aufschluss darüber, ob Sie mit einem Autokredit wirklich gut beraten sind oder auf das Auto als Betriebsvermögen verzichten, damit aber finanzielle Vorteile erzielen können und beim Leasing mehr Effizienz erhalten.