Im Zusammenhang mit einer eventuellen Kreditaufnahme wird in der Praxis immer wieder der Begriff der Kreditwürdigkeit genutzt. Tatsächlich müssen die Banken vor der Vergabe eines Darlehens auf einige Punkte achten, zu denen neben der Kreditfähigkeit eben auch diese Kreditwürdigkeit gehört. Insbesondere diese zwei Begriffe müssen allerdings voneinander abgegrenzt werden, da Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit unterschiedliche Eigenschaften haben.
Kreditfähigkeit als zwingende Voraussetzung für die Darlehensvergabe
Die Kreditfähigkeit ist ein sogenannter harter Faktor, an dem praktisch keine Bank vorbeikommt, die ein Darlehen vergeben möchte. Per Gesetz ist Kreditfähigkeit nämlich eine zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kunde überhaupt ein Darlehen aufnehmen kann. Gemeint ist mit der Kreditfähigkeit insbesondere, dass der Antragsteller volljährig und somit gleichzeitig auch voll bzw. uneingeschränkt geschäftsfähig sein muss. Daraus wiederum folgt, dass Minderjährige nicht kreditfähig sind und somit auch von der Bank kein Darlehen zur Verfügung gestellt werden können. Es gibt hier nur wenige Ausnahmen, wobei dann bei einem Kredit an Minderjährige sowohl die Erziehungsberechtigten als auch das Vormundschaftsgericht zustimmen müssen, um praktisch den Mangel der fehlenden Kreditfähigkeit zu heilen.
Mit Kreditwürdigkeit ist die Bonität des Kunden gemeint
Abzugrenzen von der allgemeinen Kreditfähigkeit ist der Begriff der Kreditwürdigkeit. Eine andere Bezeichnung für die Kreditwürdigkeit ist die Bonität des Kunden. Diese sagt etwas darüber aus, wie wahrscheinlich es ist, dass der Kreditnehmer seinen eingegangenen Zahlungsverpflichtungen auch tatsächlich nachkommt. Insbesondere aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Kreditinstitute in Deutschland dazu verpflichtet, neben der Kreditfähigkeit auch eine ausreichende Kreditwürdigkeit des Kunden zu überprüfen. Dies geschieht in aller Regel insbesondere anhand der folgenden Daten und Unterlagen:
- Einkommensnachweise und Gehaltsbescheinigungen
- Bei Unternehmen und Selbstständigen: Bilanzen
- SCHUFA-Auskunft
- Abfrage bei sonstigen Auskunfteien oder Banken
Die Kreditwürdigkeit eines Kunden stützt sich also insbesondere auf zwei Faktoren, nämlich einer nicht negativen SCHUFA-Auskunft sowie einem regelmäßigen Einkommen, aus dem heraus dann später auch die anfallenden Kreditraten bezahlt werden können. Darüber hinaus können auch vorhandene Vermögenswerte, die beispielsweise beim zur Verfügung gestellten Darlehen als Sicherheit dienen können, die Bonität und somit die Kreditwürdigkeit des Antragstellers erhöhen.