Welches Einkommen ist für die Autofinanzierung erforderlich?

Für das Mindesteinkommen bei einer Autofinanzierung gelten zwei Untergrenzen. Jede Bank setzt voraus, dass Sie die anfallenden Zinsen aus dem laufenden Einkommen begleichen können. Der exakte Betrag richtet sich nach je nach der Höhe der Monatsraten. Zudem legen die einzelnen Kreditinstitute unterschiedliche Maßstäbe an die Berechnung des notwendigen Haushaltseinkommens an. Ob Ihr Einkommen für die Genehmigung der Autofinanzierung auch die Pfändungsfreigrenze von 1045 Euro überschreiten muss, richtet sich nach den Vergaberichtlinien des jeweiligen Geldinstituts. Da dank der Sicherheitsübereignung bei Nichtzahlung der monatlichen Raten die Möglichkeit des Zugriffs auf Ihren Wagen besteht, ist die Lohnpfändung von geringerer Bedeutung als bei nicht dinglich abgesicherten Krediten. Dass ein Arbeitseinkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze für die Kreditvergabe gemäß Haushaltsrechnung ausreicht, kommt bei geringen Darlehensbeträgen und langen Laufzeiten vor. Diese Situation tritt auch auf, wenn junge Fahrzeugkäufer noch bei ihren Eltern wohnen und die Bank die damit verbundenen geringen Ausgaben bei der Haushaltsrechnung berücksichtigt.

Mindesteinkommen

Nur wenige Geldinstitute geben für die Autofinanzierung ein eindeutiges Mindesteinkommen als Voraussetzung an. Hierzu gehören die Schweizer Banken, die bei der schufafreien Kreditvergabe häufig bereits bei Alleinstehenden mindestens 1250 Euro als Arbeitseinkommen verlangen und den Betrag je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder heraufsetzen. Für die Kreditvermittlung zwischen Privatpersonen ist je nach Plattform kein Mindesteinkommen oder ein solchen in Höhe von lediglich 750 Euro festgelegt.

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Die Definition des für die Autofinanzierung maßgeblichen Einkommens ist nicht einheitlich. Das betrifft nicht nur das Miteinrechnen oder die Nichtberücksichtigung eventueller Nebeneinnahmen, sondern bei Lohnempfängern auch die Bewertung der Schwankungen des Monatsentgelts. Während Verbraucher den Monatsdurchschnitt der letzten drei Monate werten, ist für Banken häufig das Mindesteinkommen im zu belegenden Zeitraum maßgeblich. Oftmals rechnen sie auch nur das Arbeitseinkommen gemäß der vertraglich festgelegten Mindeststunden an, selbst wenn der Arbeitnehmer regelmäßig mehr als diese arbeitet.

Bürgen für eine Autofinanzierung

Wenn Sie nicht das von einer Bank für die Autofinanzierung geforderte Mindesteinkommen erzielen, besteht die Möglichkeit einer Bürgschaft oder eines weiteren Antragstellers. Der zweite Antragsteller muss weder mit Ihnen verwandt sein noch zwingend mit Ihnen zusammenleben. Dass viele Banken für die Autofinanzierung den Mitantragsteller gegenüber dem Bürgen bevorzugen, liegt an der Rechtsprechung. Diese hat mehrfach Bürgschaften, aber keine Mitkreditaufnahmen für unwirksam erklärt, so dass Banken die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditbürgen noch strenger als die des eigentlichen Darlehensnehmers überprüfen müssen.