Fast jeder Durchschnittsverdiener steht in Deutschland irgendwann vor dem Problem, dass ein neues Auto angeschafft werden muss, aber nicht ausreichend Bargeld oder Angespartes verfügbar ist. Dann bleibt im Grunde nur die Finanzierung über ein Kreditunternehmen oder eine Privatfinanzierung.
Zumeist wird aber von den Kreditgebern eine Sicherheit verlangt. Diese Sicherheit stellt im Allgemeinen der Kfz-Brief dar.
Kfz-Brief als Sicherungsübereignung
Die Finanzierung für den Kauf eines Kfz kommt zumeist nur zustande, wenn der Käufer sich bereit erklärt, dem Kreditgeber den Fahrzeugbrief zur Sicherungsübereignung zu überlassen.
Eine Finanzierung z. B. über Ihre Hausbank wird in den meisten Fällen ein Ratenzahlungsvertrag sein. Auch wenn Sie Ihrer Bank eine Bescheinung für ein regelmäßiges Einkommen sowie eine Auflistung Ihrer monatlichen Verpflichtungen zur Verfügung stellen, wird das nicht reichen. Als Sicherheit, dass Sie sich an Ihre Ratenzahlungen halten, wird die Bank bei einer Kfz-Finanzierung den Brief von Ihnen verlangen.
Der Grund liegt darin, dass Sie ja schon morgen, aus Krankheitsgründen oder weil Ihr Arbeitgeber Konkurs anmeldet, Ihre Arbeit verlieren könnten. Nur, wenn die Bank in der Lage ist, darauf zu bestehen, dass Sie den Restkredit abzahlen, z. B. bei einem Verkauf des Fahrzeuges, werden Sie Ihre Finanzierung bekommen.
Wer ist der Eigentümer?
Oftmals wird bei einer Kfz-Finanzierung mittels eines Kreditunternehmens die Frage aufgeworfen, wem das Fahrzeug gehört. Das ist per Gesetz geregelt. Der Kfz-Brief ist nur die Sicherungsübereignung für die Bank. Der Eigentümer ist und bleibt der Fahrzeughalter. Das bedeutet aber nicht, dass der Fahrzeughalter auch sein Auto einfach verkaufen kann, denn er hat ja keine Verfügungsgewalt über den Fahrzeugbrief.
So können Sie als Fahrzeughalter mit dem potenziellen Käufer aushandeln, dass Sie nach der Zahlung der Kaufsumme den Fahrzeugbrief aushändigen.
Um diesem Prozedere gerecht zu werden, können Sie sich von dem Kredit gebenden Institut eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass nach der Zahlung der Kaufsumme der Fahrzeugbrief übergeben wird.
Voraussetzung dafür ist aber wiederum, dass Sie aus der Summe des Kaufpreises den Restbetrag Ihres Darlehens an die Bank zurückzahlen.
Im Allgemeinen bekommt der Käufer des Fahrzeuges den Brief erst nach der Zahlung des ausgehandelten Kaufpreises ausgehändigt.
Diese Prozedur ist im Normalfall auch bei einer Finanzierung mittels eines Ratenkredites über die Hausbank des Autohauses gültig.
Der Ratenvertrag muss allerdings über den Zusatz verfügen, dass ein möglicher Restkredit beim Verkauf des Autos vorzeitig abgelöst werden kann.