Grundsätzlich bekommt jeder Verbraucher, der über eine ausreichende Bonität verfügt, eine Finanzierung für den Autokauf. Unter Bonität, die auch als Kreditwürdigkeit bezeichnet wird, sind die Fähigkeit und die Absicht eines Kreditnehmers zu verstehen, seine Schulden entsprechend den vertraglichen Bedingungen zurückzuzahlen.
Die Überprüfung der Bonität
Banken stellen vor der Bewilligung eines Kredits stets fest, ob eine ausreichende Bonität des Kunden gegeben ist. Indem sie Darlehen nur an Verbraucher mit guter Kreditwürdigkeit vergeben, schützen sie sich vor dem Risiko, dass Kredite nicht zurückgezahlt werden. Zu diesem Zweck hat der Antragsteller umfangreiche Angaben zu machen, die mit Hilfe eines Fragebogens erfasst werden. Zum Beleg, dass die gegebenen Auskünfte der Wahrheit entsprechen, sind darüber hinaus Kopien verschiedener Dokumente einzureichen. Im Einzelnen hat der Kunde Auskünfte über seinen Familienstand und seine eventuell vorhandenen Unterhaltsverpflichtungen, die regelmäßigen monatlichen Zahlungseingänge wie das Gehalt oder die Rente, Miete, Nebenkosten und Versicherungsbeiträge zu geben. Aus diesen Angaben ergibt sich der Betrag, der für die Bedienung eines Kredits zur Verfügung steht. Sollte diese Summe zu gering sein, ist von mangelnder Bonität auszugehen, die eine Kreditvergabe unmöglich macht. Außerdem holen die Banken regelmäßig mit der Zustimmung des Kunden eine Auskunft von der Schufa ein. Bei dieser Auskunftei werden zum Beispiel Daten über eine Privatinsolvenz oder ein gerichtliches Mahnverfahren mit einem negativen Eintrag erfasst. Ergibt die Schufa-Abfrage, dass negative Informationen über den Antragsteller gespeichert sind, führt dies zur Ablehnung seines Kreditantrages durch die Bank.
[In-Content]Die Kreditwürdigkeit von Selbständigen
Selbständige erleben oft Probleme, wenn sie einen Kredit beantragen. Banken gehen bei Selbständigen häufig von mangelnder Bonität aus, weil deren monatliches Einkommen starken Schwankungen unterworfen ist. Regelmäßig sind bei der Beantragung eines Kredits die Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre vorzulegen. Ergibt sich daraus, dass keine regelmäßigen Einkünfte in ausreichender Höhe erzielt wurden, beurteilt die Bank die Bonität des Antragstellers negativ. Um dennoch ein Darlehen zu bekommen, verlangen viele Kreditinstitute die Stellung von Bürgen. Diese haften für die aus dem Kredit einer anderen Person resultierenden Verpflichtungen zur Zahlung von Zinsen und Tilgungen. Sollte der Kreditnehmer ausfallen, hat die Bank das Recht, die Bürgen in Anspruch zu nehmen. Als Bürgen kommen nahestehende Personen in Frage, die selbst über eine ausgezeichnete Bonität verfügen.