Die für eine Autofinanzierung erforderlichen Unterlagen können je nach gewählter Bank variieren. Das hat zum Teil praktische Gründe, da bei der Finanzierung über die Autobank der Fahrzeughändler die benötigten Fahrzeugdaten an das Geldinstitut weiterleitet. Bei jeder Kreditaufnahme ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses vorgeschrieben. Wenn die Fahrzeugfinanzierung online abgeschlossen wird, tritt üblicherweise das Postident-Verfahren an die Stelle des persönlichen Vorzeigens eines Ausweisdokumentes. Ebenfalls möglich ist das Video-Ident, welches eine eigene Webcam voraussetzt. In Luxemburg zugelassene Banken dürfen als Identitätsnachweis für die Autofinanzierung eine Kopie Ihres Personalausweises akzeptieren. Die meisten Geldinstitute lassen sich den Führerschein des Käufers zeigen. Eine entsprechende Vorschrift besteht nicht.
[table id=1 /]Einkommensnachweis erforderlich?
Grundsätzlich ist für die Autofinanzierung die Vorlage eines Einkommensnachweises erforderlich. Ausnahmen sind vor allem bei preiswerten Gebrauchtwagen möglich, wenn Sie eine hohe Anzahlung leisten. Als Nachweis über das Haushaltseinkommen legen Arbeitnehmer je nach Bank die aktuelle Gehaltsabrechnung oder die letzten drei Abrechnungen vor. Falls das Geldinstitut Nebeneinkünfte bei der Haushaltsrechnung berücksichtigt, weisen Sie diese ebenfalls anhand von Abrechnungen nach. Selbstständige und Freiberufler belegen ihr Einkommen beim Erwerb eines privaten Fahrzeugs zumeist anhand des letzten Steuerbescheids. Die BAW (Betriebswirtschaftliche Auswertung) setzt das Erstellen einer Bilanz voraus und scheidet somit für Kleinunternehmer aus, die ihren Gewinn anhand der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Sie ist vor allem bei der Autofinanzierung für Geschäftsfahrzeuge von Bedeutung.
[In-Content]Die meisten Autofahrer bezeichnen die Zulassungsbescheinigung Teil II weiterhin mit ihrem alten Namen als Fahrzeugbrief. Ihre Hinterlegung bis zur vollständigen Kredittilgung bei der finanzierenden Bank ist üblich. Sie stellt sicher, dass der Kreditkunde das auf Kredit erworbene Auto nicht ohne Genehmigung des Geldinstituts vor der vollständigen Darlehenstilgung weiterverkauft. Für die Wirksamkeit der Sicherheitsübereignung ist die Übergabe der Zulassungsbescheinigung nicht erforderlich. Wenige Banken verzichten auf die Hinterlegung des Fahrzeugbriefes. Sie verlangen in diesem Fall die Vorlage eines geeigneten Nachweises wie der Rechnung des Autohauses als Beleg für die vereinbarungsgemäße Verwendung des Kreditbetrages. Als weiteres Dokument ist bei der Autofinanzierung der Nachweis einer Vollkaskoversicherung vorzulegen. Die Kfz-Versicherung schützt den Fahrzeugkäufer und das Geldinstitut vor einem Verlust bei selbst verschuldeten Unfällen und Diebstählen.