Finanzierung – wem gehört das Auto?

Wenn Sie Ihr Auto mit einem Kredit finanzieren, dient das Fahrzeug üblicherweise als Sicherheit. Dazu müssen Sie die Zulassungsbescheinigung II – die Nachfolgerin des früheren Kfz-Briefs – dem Kreditgeber im Original aushändigen. Doch was bedeutet das konkret im Hinblick auf das Eigentum und die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug?

Praktisches Instrument: die Sicherungsübereignung

Das Sicherungsinstrument, das hier zur Anwendung kommt, ist die sogenannte Sicherungsübereignung. Sie ist eigentümlicherweise nicht ausdrücklich im deutschen Recht geregelt. Die Sicherungsübereignung hat sich vielmehr im Verlauf vieler Jahre aus der Rechtspraxis herausgebildet und wurde durch die Rechtsprechung immer wieder ausgeformt und bestätigt. Die Ursache liegt darin, dass es für einen Kreditnehmer oft wichtiger ist, eine Sache nutzen zu können als tatsächlich das Eigentum daran zu haben.

Eigentum und Besitz – ein Unterschied

Sicherungsübereignung bedeutet, dass der Kreditnehmer zum Zweck der Absicherung das Eigentum an einer beweglichen Sache – hier an dem Fahrzeug – an den Kreditgeber überträgt. Gleichzeitig verbleibt ihm aber der Besitz an der Sache, das heißt sie befindet sich weiter in seiner Verfügung und er darf sie für eigene Zwecke nutzen. Das unterscheidet die Sicherungsübereignung wesentlich von der Verpfändung. Beim Pfand muss das Sicherungsgut an den Kreditgeber übergeben werden, der damit auch zum Besitzer wird. Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanzieren und das Auto dafür als Sicherheit stellen, dann wird der Kreditgeber – die Bank, der Händler oder Hersteller – damit zwar zum Eigentümer, Sie bleiben aber der Besitzer des Wagens. Die Übergabe der Zulassungsbescheinigung dient dabei als Nachweis der Eigentumsübertragung.

[In-Content]

Rechte und Pflichten des Kreditgebers

Das Eigentumsrecht des Kreditgebers bei der Sicherheitsübereignung ist beschränkt. Er ist quasi nur treuhänderisch Eigentümer, da er bei Erfüllung der Kreditverpflichtungen das Eigentum wieder an Sie zurück übertragen muss. Er ist durch das Vertragsverhältnis entsprechend gebunden. Nur wenn Sie den Kredit nicht ordnungsgemäß bedienen, steht dem Kreditgeber ein Verwertungsrecht zu. Er kann dann das Fahrzeug ggf. verkaufen, um seine Forderungen zu befriedigen. Sollte der Kreditgeber den Wagen rechtswidrig veräußern, ist das Geschäft zwar wirksam. Sie haben dann aber einen Schadensersatzanspruch. Mit der Kredittilgung werden Sie üblicherweise endgültig zum Eigentümer. Praktisch geschieht das durch die Aushändigung der Zulassungsbescheinigung II an Sie. Eigentum und Besitz liegen dann bei Ihnen.